Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin, über einen Eintrag im Arztregister sowie eine Kassenzulassung verfüge, werden alle anfallenden Kosten von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Privatpatienten
Die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung kann je nach abgeschlossenem Tarif variieren. Sie können sich hierzu vorab in Ihren Unterlagen informieren oder direkt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Die Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist in der Regel im Rahmen der allgemeinen Antragsformalitäten problemlos.